Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Eine Erbengemeinschaft ist ein sperriges Vehikel. Oft empfiehlt sich die Umwandlung in eine andere Rechtsform, beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Noch öfter wollen die Beteiligten allerdings getrennte Wege gehen. Dabei sind auch steuerliche Gesichtspunkte häufig sehr wichtig. Das Auseinandergehen einer Erbengemeinschaft kann im Streit geschehen und zur Wertvernichtung führen. Dies muß in der Regel aber nicht sein! Ich gestalte das für Sie. Wenn es sein muß, vertrete ich Ihre Interessen in einer Erbengemeinschaft mit allem Nachdruck. Hierzu gehört als ultima ratio auch die Erbteilungsklage oder die Durchführung von Teilungsversteigerungsverfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft.