Nach dem Erbfall berate und vertrete ich Sie in allen prozessrechtlichen und nachlassgerichtlichen Verfahren. Durch meine annährend ausschliesslich auf das Erbrecht ausgerichtete Spezialisierung verfüge ich über langjährige Erfahrung.

Erbscheinsverfahren

Ich unterstütze Sie bei der Beantragung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses, wenn es um die Abwicklung von Erbschaften im Ausland geht.

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Eine Erbengemeinschaft ist ein sperriges Vehikel. Oft empfiehlt sich die Umwandlung in eine andere Rechtsform, beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Noch öfter wollen die Beteiligten allerdings getrennte Wege gehen. Dabei sind auch steuerliche Gesichtspunkte häufig sehr wichtig. Das Auseinandergehen einer Erbengemeinschaft kann im Streit geschehen und zur Wertvernichtung führen. Dies muß in der Regel aber nicht sein! Ich gestalte das für Sie. Wenn es sein muß, vertrete ich Ihre Interessen in einer Erbengemeinschaft mit allem Nachdruck. Hierzu gehört als ultima ratio auch die Erbteilungsklage oder die Durchführung von Teilungsversteigerungsverfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft.

Prozessvertretung

Ich vertrete Sie bundesweit in allen Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten vor Gericht und in Mediations- und Schiedsverfahren.

Testamentsvollstreckungen

Bei der Abwicklung von Testamentsvollstreckungen unterstütze ich Sie im Rahmen Ihrer Amtsführung, erstellen Gutachten zu Kostenfragen und vertreten Sie in Haftungsprozessen oder nachlassgerichtlichen Entlassungsverfahren.

Unternehmensnachfolgen

Werden Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen vererbt, dann sind bei der Abwicklung nach dem Erbfall zahlreiche Besonderheiten bezüglich der Fortführung des Unternehmens zu beachten. Ich berate und vertrete Sie in Gesellschafterversammlungen, bei der Einleitung von Haftungsbeschränkungsmaßnahmen und bei Anmeldungen zum Handelsregister.

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