Vor dem Erbfall ...

Als Fachanwalt für Erbrecht betreue ich schwerpunktmäßig den sehr weiten und interessanten Bereich des Erbrechts. Als ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt verfüge ich nicht nur über die nötige Fachkenntnis und regelmäßige Fortbildung, sondern besitze vor allem Erfahrung und Menschenkenntnis. Nicht selten sind gerade das die entscheidenden Faktoren, um im Rahmen einer vernünftigen Streitbeilegung kostspielige und zeitraubende Prozesse zu vermeiden.

Gestaltung von Testamenten

Mit einer letztwilligen Verfügung (Testament / Erbvertrag) klären Sie, wer im Erbfall Ihr Vermögen erhält. Das Testament wird immer auf Ihre individuelle Lebenssituation (beispielsweise als Ehegattentestament oder in der besonderen Form eines sog. "Behindertentestaments") abgestimmt und unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten optimal gestaltet.

Übertragung von Immobilien und Unternehmen

Sie können durch Schenkungen bereits zu Lebzeiten Immobilien und Unternehmen vorzeitig auf die nächste Generation übertragen und dabei gleichzeitig Ihre Versorgung sowie die des Lebenspartners sicherstellen.

Adoption

Schenkungs- und erbschaftssteuerrechtlich sind die Verbesserungen durch eine Adoption gravierend.

Erbschaftsteuerberatung

Erbschaftsteuerliche Beratung ist die Grundlage einer jeden Vermögensnachfolgeregelung. So können Sie beispielsweise alle 10 Jahre die erbschaftsteuerlichen Freibeträge von Ehepartnern (500.000 €), Kindern (400.000 €) und Enkeln (200.000 €) ausschöpfen. Auch eine eigengenutzte Immobilie können Sie steuerfrei auf Ihren Ehepartner übertragen. Ein aktuelles Merkblatt zum Thema "Erbschaftssteuer" finden Sie hier zum Download.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Mit persönlichen Vorsorgeverfügungen regeln Sie den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit. Die Bevollmächtigung einer Ihnen nahestehenden Person kann für Vermögens- und Gesundheitsfragen erfolgen und wird individuell für Ihre Bedürfnisse erstellt.

Risikovorsorge für Unternehmer

Viele Unternehmen, insbesondere inhabergeführte (Familien-)Betriebe, sind in zahlreichen Belangen auf die Person ihres Chefs zugeschnitten und oft auch von dessen Präsenz abhängig. Der ordentliche Betriebsablauf mag zwar für eine gewisse Zeit (z. B. im Urlaubsfall) gewährleistet sein, aber schon eine längere Krankheit, ein längerer unfreiwilliger Aufenthalt im Urlaub oder gar der plötzliche (Unfall-)Tod des Unternehmers kann diesen massiv beeinträchtigen, wenn nicht sogar unmöglich machen.

Unternehmensnachfolge

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Doch nicht immer steht einem der nächste Verwandte auch am nächsten. Dieses Problem betrifft besonders Familienbetriebe, wenn es um sensible Fragen wie die Unternehmensübergabe oder die Nachfolgeplanung geht. Hier empfehlen sich neben erbschaftsteuerlichen auch konkrete Überlegungen zur Rechtsform des betreffenden Unternehmens.

Errichtung von Gesellschaften und Stiftungen

Durch die Errichtung von vermögensverwaltenden Gesellschaften und Stiftungen können Sie ebenfalls Nachfolgeregelungen treffen und insbesondere Immobilien und Unternehmensbeteiligungen über Generationen hinweg sicher vererben.

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