Vereinsberatung / VG Rülzheim

Seit dem 01.04.2022 steht den Mitgliedsvereinen der Kulturkreis- / Kulturgemeinde - Vereine in der Verbandsgemeinde Rülzheim ein besonderer Beratungsservice bei rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen zur Verfügung. Die Beratungsleistungen werden bei juristischen Fragestellungen von mir, in steuerlichen Fragestellungen von Herrn Steuerberater Trauth aus Bellheim erbracht.

Für die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen wurde folgendes Procedere vereinbart:

1.
Der Verein / die Institution meldet seinen / ihren Beratungsbedarf bei der Vereinsbeauftragten der Verbandsgemeinde Rülzheim - Frau Carolin Leingang, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, Telefon 07272/7002-1092 oder per E.-Mail an.

2.
Die Vereinsbeauftragte meldet diesen Bedarf unter kurzer Angabe des Sachverhalts und der Kontaktdaten des Anfragenden an mich weiter.

3.
Ich setze mich mit dem Anfragenden in Verbindung und kläre die Frage(n); die Erörterung / Klärung der Fragen erfolgt im Rahmen einer Erstberatung im Sinne des RVG. Es bleibt mir überlassen, auf welchem Kommunikationsweg die Klärung erfolgt. Anfragen / Klärungen / Beratungen, die über dasjenige hinausgehen, was im Rahmen einer Erstberatung zu erledigen ist, ist gesondert - nach den allgemeinen Regelungen - zu vergüten.

4.
Die Inanspruchnahme der Beratungsleistung im Umfang einer Erstberatung ist für den Verein / Institutionen grundsätzlich kostenfrei; dieser hat jedoch direkt an mich einen Selbstbehaltsbetrag in Höhe von 20,00 Euro inkl. USt. zu bezahlen. Dieser Betrag wird umgehend nach der erfolgten Beratung mich in Rechnung gestellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden.