Rechtsanwalt und Notar
Viele Ratsuchende gehen davon aus, dass ein Notar der erste Ansprechpartner in erbrechtlichen Angelegenheiten ist, insbesondere wenn es um die Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen oder Pflichtteilsverzichten geht. Tatsächlich besteht jedoch ein grundlegender Unterschied zwischen meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Erbrecht und der Rolle des Notars, den Mandanten kennen und bei ihrer Entscheidung sorgfältig abwägen sollten.
Als Fachanwalt für Erbrecht vertrete ich ausschließlich Ihre persönlichen Interessen. Ich setze mich engagiert dafür ein, für Sie die bestmögliche rechtliche Lösung zu finden und Ihre Vorstellungen umfassend umzusetzen – auch und gerade in schwierigen oder konfliktträchtigen Konstellationen, etwa bei komplexen Familienstrukturen, Unternehmensnachfolgen oder internationalen Vermögensverhältnissen. Dazu gehört die individuelle Nachfolgeberatung, die Ausarbeitung rechtssicherer Testamente und Erbverträge, die Berücksichtigung steuerrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Besonderheiten sowie die Vertretung vor Gerichten im Falle von Erbstreitigkeiten. Hinzu kommen Beratungsfelder wie Vorsorgeverfügungen, die Mediation zwischen zerstrittenen Erben und – falls gewünscht – die professionelle Testamentsvollstreckung oder Nachlasspflegschaft. Mein Ziel ist es stets, maßgeschneiderte und konfliktvermeidende Lösungen zu konzipieren, die Ihre Interessen in den Mittelpunkt stellen und rechtlich wie steuerlich auf höchstem Niveau verwirklichen.
Der Notar dagegen nimmt im Erbrecht eine neutrale und unparteiische Stellung ein. Seine Aufgabe ist es, den Willen des Erblassers zu erforschen, alle Beteiligten gleichmäßig zu betreuen und die sichere Umsetzung von Rechtsgeschäften durch Beurkundung zu gewährleisten. Er sorgt für die Einhaltung der Formvorschriften bei Testamenten, Erbverträgen und weiteren Nachlassverfügungen, wie Pflichtteilsverzichten, Erbausschlagungen, Nachlassverzeichnissen oder Erbauseinandersetzungsverträgen. Dabei wahrt der Notar stets die Belange aller Parteien und ist ausdrücklich nicht Parteiinteressen verpflichtet. Der Notar darf und muss keinerlei Partei ergreifen oder Konfliktlösungen zugunsten eines Einzelnen forcieren, sondern verfolgt das Ziel, eine ausgewogene und rechtssichere Regelung zu erreichen, in der alle Beteiligten zu ihrem Recht kommen.
Diese grundsätzliche Unterscheidung in der Beratungsphilosophie hat praktische Auswirkungen: Für eine tatsächlich individuelle Nachlassgestaltung, die Ihre familiären, wirtschaftlichen und steuerlichen Zielsetzungen vollumfänglich berücksichtigt, ist die parteiliche Interessenvertretung durch mich als Fachanwalt unumgänglich. Ich kann auf Ihre Lebenssituation eingehen, Konfliktpotenziale vorausschauend erkennen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend prüfen und Ihre Interessen auch gegenüber weiteren Erben entschlossen durchsetzen. Insbesondere wenn mit Streitigkeiten zu rechnen ist oder Sie die Sicherung bestimmter Werte und Vorstellungen in den Mittelpunkt rücken möchten, ist die anwaltliche Beratung in Ihrer Alleinvertretung unverzichtbar. Der Notar kann im Gegensatz dazu Ihrem Anliegen lediglich im Rahmen der Neutralität Rechnung tragen und ist verpflichtet, auch die Interessen der Gegenseite zu berücksichtigen. Bei Verhandlungen über die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften beispielsweise kann ich Ihre Position gezielt stärken und verteidigen, während der Notar lediglich als Mittler auftritt.
Abgesehen davon bereite ich als Fachanwalt sämtliche Dokumente, Verträge und Nachlassregelungen rechtssicher vor und begleite Sie bei Bedarf auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen – Leistungen, die Ihnen der Notar nicht bieten kann. Sobald es um maßgeschneiderte Testamentsgestaltung, um komplexe Unternehmenvermögen oder um die proaktive Vermeidung von Erbstreitigkeiten geht, profitieren Sie von meiner spezialisierten anwaltlichen Expertise. Sollte für die Wirksamkeit einzelner Dokumente eine notarielle Beurkundung erforderlich sein, kann diese in Zusammenarbeit mit dem Notar erfolgen. Die inhaltliche Vorbereitung und konsequente Interessenwahrung bleibt aber Ihr Vorteil, wenn Sie sich vorab für die anwaltliche Begleitung entscheiden.
Zusammenfassend biete ich Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht eine ausschließlich auf Ihre Interessen zugeschnittene, individuelle Beratung, umfassende rechtsgestaltende Unterstützung, kompetente Vertretung in komplexen und streitigen Fällen und, bei Bedarf, die vollständige Koordination mit der notariellen Beurkundung. Damit können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille wirklich umgesetzt wird und Ihr Vermögen optimal geschützt bleibt. Vertrauen Sie auf meine anwaltliche Interessenvertretung – sie ist Ihr Schlüssel zu einer nachhaltigen und rechtssicheren Nachfolgeregelung, die Ihren Vorstellungen uneingeschränkt Rechnung trägt.
