Ihr Rechtsanwalt
Seit 2004 bin ich als selbständiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in eigener Kanzlei in Winden / Pfalz für meine Mandanten tätig.
Mein Handwerk habe ich während des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim (juristische Staatsexamina 2001 und 2004) sowie der Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer (Magister der Verwaltungswissenschaften - Mag.rer. publ. - und Master of Laws - Ll.M.) erlernt.
Rechtsanwälte gibt es wie Sand an Meer: Große Kanzleien, kleine Kanzleien, bekannte Anwälte und auch weniger bekannte … Warum also sollten Sie sich gerade für mich und meine Kanzlei entscheiden ?
Der Beruf des Rechtsanwalts geht weit über die Kenntnis der Gesetze und Rechtsprechung hinaus. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit gründet auf einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber als Mandant und Rechtsanwalt. Nach individuellen Kriterien sind die Ziele und Lösungen eines Rechtsproblems auszuarbeiten.
Ich halte nichts von lautem Getöse und teuren Schaukämpfen mit mäßigem Ergebnis. Ich will mit sachlichen Argumenten, fundierter Recherche und schlüssigem Vortrag überzeugen, um beispielsweise eine gerichtliche Auseinandersetzung von Vornherein entbehrlich zu machen. Um Recht zu bekommen, reicht es - wie gesagt - nicht aus, nur das Recht zu kennen. Ich versuche auch Ihren Gegner zu verstehen, bevor ich ihn überzeuge. Wenn wir es ausnahmsweise mit einem Gegner zu tun haben, der mit subtiler Sachlichkeit nichts anzufangen weis, werden ich aber auch hier den nötigen Ton treffen, um Entschlossenheit zu demonstrieren. Am Schluss zählt das Ergebnis.
Durch Kompetenz und meinen vollen Einsatz rechtfertige ich das in mich gesetzte Vertrauen meiner Mandanten und schaffe so die Grundlage für eine dauerhafte und umfassende geschäftliche Verbindung. Über meine Spezialisierung als Fachanwalt für Erbrecht hinweg, will ich aber auch der Vertrauensanwalt des Mandanten, seiner Familie oder seines Unternehmens sein. Als schwerpunktmäßig im Bereich Erbrecht tätiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht biete ich meinen Mandaten eine spezialisierte, fachübergreifende Beratung aus einer Hand.
Was nützt der beste Anwalt, wenn er so ausgelastet ist, dass er sich nicht mehr um alle Mandanten sorgfältig kümmern kann? Der Grund für die Unzufriedenheit von Mandanten mit ihren Anwälten liegt oft nicht in fehlender Kompetenz, sondern dem mangelndem Engagement. Als Berufsanfänger konnte man noch beim ersten Klingeln selbst ans Telefon gehen und brauchte keine Fristen überwachen, weil jeder Schriftsatz postwendend bearbeitet wurde. Dafür brauchte man etwas länger für manchen Schriftsatz und kannte noch nicht jedes taktische Manöver.
Ich habe dabei den Anspruch an mich und meine Fallbearbeitung, dass ich bei meinen regelmäßigen Mandanten Anrufe spätestens bis zum nächsten Werktag erwidere, in dringenden Fällen innerhalb von höchstens 2 Tagen einen Besprechungstermin anbiete, für aufwendige Bearbeitungen verbindliche Termine vereinbare und einhalte und keine Fallbearbeitung ohne Zustimmung des Mandanten an Mitarbeiter delegiere. Dank zahlreicher Empfehlungen meiner Mandanten erhalte ich mehr Mandatsanfragen, als ich mit meinem Anspruch an Service und Qualität bearbeiten kann so dass ich häufig neue Mandate ablehnen und an Kollegen verweisen muss. Dies betrifft vor allem Fälle außerhalb meiner Kernkompetenzen und Mandate, die hier bei mir nicht wirtschaftlich bearbeitet werden können.
Um meinen Mandanten stets ein Höchstmaß an Beratungsqualität zu bieten, bilde ich mich regelmäßig fort.