Erbrecht
Als Fachanwalt für Erbrecht betreue ich schwerpunktmäßig den sehr weiten und interessanten Bereich des Erbrechts. Als ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt verfüge ich nicht nur über die nötige Fachkenntnis und regelmäßige Fortbildung, sondern besitze vor allem Erfahrung und Menschenkenntnis. Nicht selten sind gerade das die entscheidenden Faktoren, um im Rahmen einer vernünftigen Streitbeilegung kostspielige und zeitraubende Prozesse zu vermeiden. Beim Erbrecht handelt sich um eine Rechtsmaterie, mit der ein jeder früher oder später Berührung hat, beispielsweise: Testament, Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckungsrecht, Pflichtteilsrecht, Unternehmensnachfolge und Stiftungsrecht, Erbschaftssteuerrecht sowie Betreuungsrecht und Patientenvorsorge.