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Aktuell

Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung zum 01.06.2025

Zum 01.06.2025 tritt die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung in Kraft.

Das KostBRÄG 2025, genauer das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 - KostBRÄG 2025) wurde am 07.04.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 10.04.2025) verkündet.

Mit dem Gesetz werden die Vergütungen einiger Berufsgruppen angepasst: neben der Anwaltschaft sollen u.a. auch Betreuer, Vormünder, Verfahrensbeistände, Sachverständige und Sprachmittler mehr Geld erhalten.

Neben einer linearen Erhöhung der Gebühren enthält das Gesetz auch strukturelle Verbesserungen. Die Wertgebühren werden um 6 Prozent, Betragsrahmen- und Festgebühren um 9 Prozent angehoben.

Zur teilweisen Refinanzierung werden auch dieses Mal wieder die Gerichtsgebühren in gleicher Höhe wie die Anwaltsgebühren angehoben.

Durch die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt am 10.04.2025 steht der Zeitpunkt des Inkrafttretens fest. Die Änderungen im RVG und in den Kostengesetzen treten am 01.06.2025 in Kraft. Sie gelten dann für alle Aufträge, die ab diesem Zeitpunkt erteilt werden. Eine „Rückwirkung“ für bereits laufende Mandate gibt es nicht. Mandate, die bis 31.05.2025 erteilt werden, sind somit nach altem Recht abzurechnen.

VereinsImpulse-Innovation für die Gemeinschaft

Termin schon heute vormerken:

Informationsveranstaltung der Verbandsgemeinde Rülzheim am 20.05.2025 in Kuhardt

SWR2 Geld, Markt, Meinung

Ich hatte die Gelegenheit, mich in einem Radio-Interview für das Hörfunkprogramm des SWR zum Thema "Digitaler Nachlass" zu äußern (Sa., 2.12.2023 12:15 Uhr, Geld, Markt, Meinung, SWR2)

Jeder von uns wird sterben - und für viele ist das kein schöner Gedanke. Da ist zum Beispiel die Angst, dass sich die eigenen Kinder oder andere Verwandte um das Erbe streiten könnten. Die meisten Menschen denken beim Erbe vor allem an Geld oder Immobilien. Aber im Internetzeitalter wird auch das digitale Erbe immer wichtiger. Also die Spuren, die wir im Internet hinterlassen - darunter Bilder und Videos, aber auch Verträge, die viele teils online abgeschlossen haben

Defibrillator (AED)

Defibrillator

Mehr als 100.000 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland am plötzlichen Herztod. Meist als Folge eines Infarktes beginnt das Herz zu „flimmern“. Nur ein schneller Elektroschock kann es wieder in den richtigen Rhythmus bringen. Mit Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) können Laien diese Erste Hilfe leisten. Öffentliche Defibrillatoren sind hierfür sehr hilfreich, können jedoch nur dann genutzt werden, wenn die Betroffenen über den Standort des Gerätes informiert sind.

Durch die Ortsgemeinde Winden wurde ein Defibrillator beschafft, der am Feuerwehrhaus (Oberdorf - Raiffeisenstraße) hängt und jederzeit zugänglich ist.

Für den Kanzleibetrieb wurde nun auch ein Defibrillator (AED) beschafft, der während der üblichen Kanzleizeiten (und wenn sonst jemand zu Hause ist) selbstverständlich ebenfalls zur Nutzung im Notfall zur Verfügung gestellt wird. Da dieser in den Büroräumen gelagert ist, ist ein jederzeitiger Zugriff zwar nicht gewährleistet, doch ist ein Gerät nun auch im Unterdorf (Rechtsanwaltskanzlei Foos / Familie Foos, Gartenstraße 8) grundsätzlich verfügbar. Da im Notfall jede Sekunde zählt, kann vielleicht auch dieses Gerät dazu beitragen, Leben zu retten.

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