Aktuell
Zum 01.01.2023 sind umfassende Regelungen zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten.
Zwar hat der Gesetzgeber mit der Reform in diesem Bereich einen wixhtigen und notwendigen Schritt getan, doch zeigen bereits die sachlichen - und vor allem auch die zeitlichen Einschränlungen (6 Monate) des ehelichen Notvertretungsrechts qua Gesetz, dass es auch künftig zwingend geboten ist, schon in "guten Tagen" umfassende und praktikable Regelungen zur Verwirklung des eigenen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen persönlicher Vorsorgeverfügungen zu treffen; weiter Informationen finden Sie hier.
Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht - Magister der Verwaltungswissenschaften
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