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Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung zum 01.06.2025
Zum 01.06.2025 tritt die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung in Kraft.
Das KostBRÄG 2025, genauer das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 - KostBRÄG 2025) wurde am 07.04.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 10.04.2025) verkündet.
Mit dem Gesetz werden die Vergütungen einiger Berufsgruppen angepasst: neben der Anwaltschaft sollen u.a. auch Betreuer, Vormünder, Verfahrensbeistände, Sachverständige und Sprachmittler mehr Geld erhalten.
Neben einer linearen Erhöhung der Gebühren enthält das Gesetz auch strukturelle Verbesserungen. Die Wertgebühren werden um 6 Prozent, Betragsrahmen- und Festgebühren um 9 Prozent angehoben.
Zur teilweisen Refinanzierung werden auch dieses Mal wieder die Gerichtsgebühren in gleicher Höhe wie die Anwaltsgebühren angehoben.
Durch die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt am 10.04.2025 steht der Zeitpunkt des Inkrafttretens fest. Die Änderungen im RVG und in den Kostengesetzen treten am 01.06.2025 in Kraft. Sie gelten dann für alle Aufträge, die ab diesem Zeitpunkt erteilt werden. Eine „Rückwirkung“ für bereits laufende Mandate gibt es nicht. Mandate, die bis 31.05.2025 erteilt werden, sind somit nach altem Recht abzurechnen.