Testamentserrichtung und Nachlassgestaltung
Mein erbrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren Fragen der Testamentserrichtung gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen, beispielsweise:
- Beratung und Begleitung bei der Gestaltung von Testamenten
- Letztwillige Verfügungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Testamente für getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten
- Testamente für Eltern behinderter Menschen ("Behindertentestament")
- Testamente für Eltern überschuldeter Kinder ("Bedürftigentestament")
- Gestaltung von Abfindungs- und Erbverzichtsvereinbarungen
- Beratung und Begleitung bei der Errichtung von Erbverträgen
- Beratung und Begleitung von Unternehmern im Bereich der Nachfolgeplanung
- Überprüfung bestehender Testamente bei Veränderungen der familiären oder vermögensrechtlichen Situation
- Beratung bei Zweifeln an der Testierfähigkeit
- Pflichtteilsvermeidungsstrategien
Oft beobachte ich, dass ein juristischer Sachverhalt im Erbrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch mein "integrierter Beratungsansatz", der sich neben erbrechtlichen und testamentsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst.
Im Ergebnis erziele ich damit für meine Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.