Digitaler Nachlass

Die digitale Welt nimmt einen immer größeren Raum in unserem Leben ein. Die Nutzung des Internets ist selbstverständlich geworden, ein Leben ohne soziale Medien und Smartphones ist für viele nicht mehr vorstellbar. Überall in der digitalen Welt hinterlassen Nutzerinnen und Nutzer Spuren. Viele richten ein Facebook-Profil ein, schließen online Verträge ab, nutzen die Möglichkeiten des E-Banking, „kaufen“ E-Books oder laden kostenpflichtig Musiktitel herunter.

Den meisten Menschen fällt es schwer, sich mit der Frage zu befassen, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass geschehen soll. Noch weniger Menschen machen sich Gedanken darüber, dass zum Vermögen auch der digitale Nachlass gehört. So kommt es, dass häufig hierfür keine Vorsorge getroffen wird.

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 12.07.2018 - III ZR 183/17) hat zur Vererblichkeit von Nutzungsverträgen mit sozialen Netzwerken festgestellt, dass das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch für den digitalen Nachlass uneingeschränkt Anwendung findet. Danach rückt der Erbe auch hinsichtlich des digitalen Nachlasses vollständig in die Stellung des Erblassers ein. Auch wenn damit die grundlegenden erbrechtlichen Fragen weitgehend geklärt sind, stellen sich in diesem Zusammenhang für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Reihe weiterer Fragen:

Was gehört überhaupt zum digitalen Nachlass? Was geschieht mit den durch die Nutzung von IT-Systemen entstandenen Daten? Wie kann ich als Erbe bei den Dienstanbietern mein Recht auf Zugang zu den digitalen Inhalten durchsetzen? Wie kann ich Vorsorge treffen, sodass meine Erben unkompliziert an meinen digitalen Nachlass gelangen? Wie kann ich umgekehrt verhindern, dass irgendjemand nach meinem Tode von meinen Daten Kenntnis erlangt?

All' das sind Fragen, auch für deren Klärung ich Ihnen als kompetenter Berater zur Verfügung stehe.

Die hier dargestellten Inhalte dienen lediglich der ersten, überblicksartigen Information des Ratsuchenden und sind keinesfalls geeignet, die persönliche und verbindliche Beratung durch den Rechtsanwalt zu ersetzen. Alle Angaben erfolgen demnach unverbindlich und ohne Gewähr.

Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht - Magister der Verwaltungswissenschaften
Gartenstraße 8 - D-76872 Winden / Pfalz - Telefon: +49 6349 962985 - Telefax: +49 6349 962987

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