Beratungsansatz

Anwaltliche Hilfe erfordert den umfassenden Blick auf die Probleme des Mandanten. Dieser umfassende Blick setzt eine breite Kenntnis der relevanten Rechtsmaterien voraus. Da aber der Rechtsanwalt - anders als noch vor 30 Jahren - nicht mehr die gesamte Rechtsordnung beherrschen kann, habe ich mich vor Jahren entschlossen, mich mit meiner Arbeit als Rechtsanwalt auf das Gebiet des Erbrechts und solche Rechtsgebiete zur spezialisieren, die relevante "Schnittmengen" mit dem Erbrecht aufweisen, so hauptsächlich dem Familienrecht und dem Immobilienrecht. Diese Spezialisierung ermöglicht es, den Mandanten mit dem notwendigen Über- und Weitblick zu beraten und zugleich den Wettbewerbsvorteil einer hohen Falldichte im relevanten Rechtsgebiet sicherzustellen. Dieser Beratungsansatz bedeutet einen erbleichen Mehrwert für den Mandanten, weil er für seinen Fall spezialisierte, aber zugleich umfassende anwaltliche Kompetenz aus einer Hand erhält.

Schnittmengen der Rechtsgebiete

Erbrecht, Immobilienrecht und Familienrecht weisen vielfältige Schnittmengen auf. Diese Schnittmengen werden oft übersehen oder in ihrer Bedeutung unterschätzt. Wer sich beispielsweise scheiden lässt, muss die Auswirkungen auf das Erbrecht kennen und benötigt ggf. auch Hilfe bei der Teilungsversteigerung des gemeinsamen Hauses im Rahmen der Immobilienauseinandersetzung. Wer ein Testament errichten möchte, sollte auch über flankierende Möglichkeiten wie die Bestellung von Wohnrechten, die Abfassung persönlicher Vorsorgeverfügungen, die Behandlung lebzeitiger Schenkungen bis hin zum Thema Elternunterhalt und Pflegerisiko beraten werden. Mein Beratungsansatz nimmt gerade auch diese Schnittmengen in den Fokus. Dies erhöht nach meiner Erfahrung signifikant die Effektivität der anwaltlichen Arbeit – zum Vorteil für den Mandanten.

Sicherstellung der Spezialisierung durch anwaltliche Kooperation

Meine Kanzlei ist beispielsweise weder im Strafrecht, noch im Sozialrecht tätig. "Wald und Wiese" gibt es bei mir nicht. In den Bereichen, in denen ich nicht selbst tätig bin, kann ich meinen Mandanten erfahrene und engagierte Kollegen nennen, die ebenfalls Anwälte mit Anspruch und Engagement sind.

Verbesserte Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant

Meine Mandanten wissen mich als Ihren direkten Ansprechpartner an ihrer Seite. Die engagierte Betreuung jedes einzelnen Mandanten hat für mich höchste Priorität: Sie können sich darauf verlassen, alleine mich als Ihren verantwortlichen und kompetenten Ansprechpartner zur Seite zu haben. Ich bin davon überzeugt, daß Sie es für Ihr gutes Geld verdient haben, nicht einfach als "Fall abgefertigt" zu werden, so wie dies oft in den "großen" Kanzleien geschieht, bei denen es letztendlich nur darum geht, Umsätze zu generieren, um die eigene aufgeblähte Verwaltung zu finanzieren und zum Schluß hin niemand mehr für das Resultat der Dienstleistung persönlich verantwortlich ist. Eine Massenabfertigung findet in meiner Kanzlei nicht statt. Es ist mein Ziel, im wohlverstandenen Interesse meiner Mandantschaft wirtschaftlich vernünftige Lösungen zu erarbeiten und zu erreichen. Streit um des Streitens willen findet bei und mit mir nicht statt und wird von mir auch nicht gefördert. Als Ihr Rechtsanwalt sehe ich meine vordringlichste Aufgabe in einer umfassenden Betreuung meiner Mandanten. Beste Voraussetzungen also für erstklassige Ergebnisse - und wenn es nicht anders geht auch für einen erfolgreichen Rechtsstreit.

Erleichterung der Problemanalyse

Problem erkannt, Gefahr gebannt ! Es liegt leider in der Natur der Sache, dass der Mandant als rechtlicher Laie im Regelfall nicht alle rechtlichen Probleme seines Falles bereits vorab selbst erkennen kann. Umso schwerer und fehlerträchtiger fällt dann die Entscheidung über die Auswahl des richtigen Anwalts. Auch hier hilft mein Beratungsansatz: Innerhalb meines Tätigkeitsspektrums nehme ich Ihnen die Problemanalyse ab.

Rechtsanwalt & Notar

Viele stellen sich die Frage, ob Sie zur Klärung erbrechtlicher Fragestellungen die Dienste eines Notars und / oder eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen sollen. Eine Antwort auf diese Frage gab der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen einer Entscheidung aus dem Jahre 1997 (AZ IX ZR 49/1997) wie folgt:

“Der Rechtsanwalt ist Parteivertreter, der das Beste gerade für seinen Auftraggeber anstreben und dementsprechend die Verträge gestalten soll; der Notar hingegen ist unparteiischer Mittler zwischen beiden Vertragsteilen, der nicht einseitig die eine oder andere Seite begünstigen darf.

Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es zunächst einmal festzustellen, wo die Interessen des/der Mandanten bei der Erbeinsetzung, beim gemeinschaftlichen Testament, beim Erbvertrag, bei der Vermögensweitergabe durch vorweggenommene Erbfolge liegen. Nur in Ausnahmefällen liegt es z.B. im Interesse von Eltern, dass Schwiegerkinder über ihr Vermögen das Sagen haben. Hier hat der Rechtsanwalt im Rahmen des rechtlich Möglichen die Interessen der Eltern zu sichern.

Ein qualifizierter Rechtsanwalt ist deshalb für eine unabhängige Rechtsberatung unverzichtbar. Nur er ist aufgrund seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege allein dem Mandanten und seinen Interessen verbunden. Ich baue dabei auf meine "Markenzeichen" Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Loyalität. Kein anderer Berater kann auf diese Schutzmechanismen für den Mandanten verweisen.

Der Notar ist nach dem Beurkundungsgesetz verpflichtet, über die rechtliche Tragweite eines Geschäfts zu belehren; die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was seine Rolle von derjenigen des Rechtsanwalts, der alleine die Interessen seines Mandanten vertritt, fundamental unterscheidet.

Rechtsanwalt & Steuerberater

Die Mitwirkung des hauseigenen Steuerberaters war bislang beispielsweise bei der Weitergabe von Betriebsvermögen der Normalfall. Oft weiß nur der Steuerberater, wo in dem einen oder anderen Fall eine "Leiche im Keller liegt". Vermögensübertragungen ohne qualifizierte Kenntnisse im Familienrecht führen aber sehr häufig dazu, dass es nicht mehr um stilles Steuersparen geht, sondern dass der Teufel los ist, wenn ein Schwiegerkind einen Miterben entsprechend beeinflusst.

Es ist absolut in Ordnung, wenn ein Steuerberater die Grundzüge des Erbrechts kennt und ihm nicht erst erklärt werden muss, welches der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einer Teilungsanordnung ist. Ob sich aber im Erbrechtsschnellkurs lernen lässt, wie zum Beispiel mit Vorempfängen von Kindern umzugehen ist, wenn nichts geregelt wurde, kann hier offen bleiben. Da holen zum Teil gestandene Erbrechtler zunächst einmal tief Luft. Ein fachkundiger Erbrechtsgestalter wird die Mitarbeit des hauseigenen Steuerberaters begrüßen.

Die anstehenden Schadensersatzprozesse gegen selbsternannte Dienstleister im Erbrecht werden verdeutlichen, dass es nicht damit getan ist, später zu behaupten, die vererbenden Eltern hätten das so gewollt. Vererbende Eltern wollen keinen Schaden und schon gar nicht, wenn er auf Unkenntnis der Materie beruht.

Neben Erbrecht und Steuerrecht ist insbesondere das Familienrecht und zunehmend das Sozialrecht wichtig. Diese Materie muss beherrscht werden.

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