Erbschaftssteuer

In den kommenden zehn Jahren werden in Deutschland ca. zwei Billionen Euro vererbt. Dass diese „Vermögensverlagerung“ nicht unproblematisch verlaufen wird, zeigt sich bereits heute, wenn man allein die bestehende Unkenntnis vieler Erben im Steuerrecht betrachtet. Häufig wird z.B. übersehen, dass durch Ausschöpfung der Freibetragsgrenzen oder im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge die Steuerlast nicht unerheblich reduziert werden kann. Eine zusammenfassende Übersicht zur Erbschaftssteuer finden Sie hier.

Mein erbrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren Fragen der Erbschafts- und Schenkungssteuer gliedert sich in folgende drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse (1) skizzieren ich eine individuelle Strategie (2), um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen (3) zu ergreifen.

Oft beobachte ich, dass ein juristischer Sachverhalt im Erbrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch mein „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben schenkungs- und erbschaftssteuerrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst.

Im Ergebnis erziele ich damit für meine Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht - Magister der Verwaltungswissenschaften
Gartenstraße 8 - D-76872 Winden / Pfalz - Telefon: +49 6349 962985 - Telefax: +49 6349 962987

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