Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und den Lebenspartner des Erblassers auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Die Frage nach dem Pflichtteil stellt sich nicht nur im Falle einer Enterbung, sondern ggf. auch, wenn ein Erbe die Erbschaft oder Zuwendungen des Erblassers, die dieser bereits zu Lebzeiten getroffen hat, ausschlägt. Die Regelungen hinsichtlich des Pflichtteilsrechts finden sich in den Vorschriften zum Erbrecht.

Meine Beratung zu Ihren Fragen des Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruchs gliedert sich stets in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen stets im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizziere ich eine persönliche Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen im Hinblick auf Ihre Ansprüche zu entwerfen, beispielsweise:

- Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen bei Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers

Oft beobachte ich, dass ein juristischer Sachverhalt im Erbrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch mein "integrierter Beratungsansatz", der sich neben erbrechtlichen, insbesondere pflichtteilsrechtlichen Fragestellungen, besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst.

Im Ergebnis erziele ich damit für meine Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht - Magister der Verwaltungswissenschaften
Gartenstraße 8 - D-76872 Winden / Pfalz - Telefon: +49 6349 962985 - Telefax: +49 6349 962987

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