Unternehmensnachfolge

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Doch nicht immer steht einem der nächste Verwandte auch am nächsten. Dieses Problem betrifft besonders Familienbetriebe, wenn es um sensible Fragen wie die Unternehmensübergabe oder die Nachfolgeplanung geht. Hier empfehlen sich neben erbschaftsteuerlichen auch konkrete Überlegungen zur Rechtsform des betreffenden Unternehmens.

In Zusammenarbeit mit meinen Kooperationspartnern leiste ich auch die erforderliche wirtschafts- und steuerrechtliche Beratung.

Mein erbrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren Fragen der Nachfolgeregelung gliedert sich in folgende drei Schritte: Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen, beispielsweise:

- Schenkung zu Lebzeiten unter Auflagen - Unternehmertestament
- Familieninterne Nachfolge
- Unternehmensübergabe Verkauf - Verpachtung - Stiftung
- Vorweggenommene Erbfolge - Versorgungsleistungen

Oft beobachte ich, dass ein juristischer Sachverhalt im Erbrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch mein "integrierter Beratungsansatz", der sich neben erbrechtlichen und nachfolgerechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst.

Ein Vermögen aufzubauen dauert - natürlich nicht nur für den Unternehmer - oft ein Leben lang und ist meist das Werk ganzer Generationen. Ein Vermögen zu vernichten gelingt durch eine falsche Entscheidung relativ schnell und die Folgen sind fatal.

Bei unklaren oder ungerechten Nachfolgeregelungen sind die Erben oft jahrelang Opfer von Erbauseinandersetzungen. Familien zerstreiten sich oder verkehren nur noch per Anwalt miteinander. Beratungskosten verzehren das Erbe. In vielen Fällen wird Vermögen aber auch durch Steuern reduziert, die man bei der Nachfolgeplanung nicht beachtet hat.

Gerade Unternehmer und Inhaber von größeren Vermögen sind deshalb gut beraten, sich eingehend über die Möglichkeiten der Vermögensnachfolgegestaltung zu informieren. Um Vermögen generationenübergreifend erhalten zu können, kommt es entscheidend darauf an, die Weichen rechtzeitig und richtig zu stellen.

Mein ganzheitliches Beratungsspektrum umfasst dabei folgende Themen:

- Erb- und Familienrecht,
- Stiftungs- und Steuerrecht,
- Gesellschaftsrecht,
- Unternehmensnachfolgerecht,
- Immobilienrecht,
- Bank und Kapitalmarktrecht sowie
- Family Office.

Durch den intensiven Kontakt zu Vermögensverwaltern und Privatbanken im In- und Ausland verfüge ich auch über detaillierte Erfahrungswerte interdisziplinärer Partner. Im Ergebnis erziele ich damit für meine Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen. Informationen zum Thema Notfallplanung und Risikovorsorge für Unternehmer finden Sie hier.

Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht - Magister der Verwaltungswissenschaften
Gartenstraße 8 - D-76872 Winden / Pfalz - Telefon: +49 6349 962985 - Telefax: +49 6349 962987

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