Beratungsservice / VG Rülzheim

Seit dem 01.04.2022 steht den Mitgliedsvereinen der Kulturkreis- / Kulturgemeinde - Vereine in der Verbandsgemeinde Rülzheim ein besonderer Beratungsservice bei rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen zur Verfügung. Die Beratungsleistungen werden bei juristischen Fragestellungen von mir, in steuerlichen Fragestellungen von Herrn Steuerberater Trauth aus Bellheim erbracht.

Für die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen wurde folgendes Procedere vereinbart:

1.
Der Verein / die Institution meldet seinen / ihren Beratungsbedarf bei der Vereinsbeauftragten der Verbandsgemeinde Rülzheim - Frau Carolin Leingang - per E.-Mail an.

2.
Die Vereinsbeauftragte meldet diesen Bedarf unter kurzer Angabe des Sachverhalts und der Kontaktdaten des Anfragenden an den RA / den StB weiter.

3.
Der RA / StB setzt sich mit dem Anfragenden in Verbindung und klärt die Frage(n); die Erörterung / Klärung der Fragen hat sich nach Art und Umfang einer „Erstberatung“ im Sinne des RVG zu gestalten. Es bleibt dem RA / StB überlassen, auf welchem Kommunikationsweg die Klärung erfolgt.

4.
Die Inanspruchnahme der Beratungsleistung ist für den Verein / Institutionen grundsätzlich kostenfrei; dieser hat jedoch direkt an den RA / StB einen Selbstbehaltsbetrag in Höhe von 20,00 Euro inkl. USt. zu bezahlen.

Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht - Magister der Verwaltungswissenschaften
Gartenstraße 8 - D-76872 Winden / Pfalz - Telefon: +49 6349 962985 - Telefax: +49 6349 962987

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden.