Ehegattentestament

Glücklich verheiratet ...

Sie wohnen in einem Einfamilienhaus, haben zwei Kinder und erfreuen sich des Lebens. Über den Todesfall und die Verteilung Ihres Vermögens machen Sie sich noch keine Gedanken. Dennoch kann ein Todesfall plötzlich und unerwartet eintreten und das Leben Ihrer Familie grundlegend ändern.

Wissen Sie, was Sache ist ?

Ohne ein Testament würde die gesetzliche Erbfolge eintreten. Ihr Ehepartner und Ihre gemeinsamen Kinder bilden eine
Erbengemeinschaft. Sie sitzen in einem Boot und müssen einen einheitlichen Kurs steuern, was oft schwer fällt. Die vom Gesetz geforderte einheitliche Willensbildung ist nicht immer leicht zu erzielen. Die nachfolgenden Fragen zeigen, wie wichtig es ist, möglichst frühzeitig die Vermögensverhältnisse für den Fall des eigenen Todes zu regeln.

Haben Sie sich schon einmal gefragt ...

  • Ist mein Ehepartner bei der Verwaltung des Einfamilienhauses auf die Zustimmung der Kinder angewiesen ?

  • Sollen - neben meinem Ehepartner - auch meine Eltern miterben und bei der Verwaltung des Hauses mitbestimmen (bei kinderlosen Familien) ?

  • Ist die wirtschaftliche Lebensgrundlage meines Ehepartners abgesichert oder muss dieser Streit zwischen den Erben befürchten ?

  • Wer soll sich um meine noch minderjährigen Kinder kümmern ?

  • Ist für den Unterhalt und die Ausbildung meiner Kinder gesorgt ?

  • Wie spare ich Erbschafts- und Schenkungssteuer ?

  • Wie kann ich lieb gewonnene Personen bedenken und ungewollte oder missliebige Erben ausschließen ?

Vorbeugen ist besser als Abwarten !

Ein Testament oder ein Erbvertrag ist stets besser als die Regelung, die das Gesetz vorgibt. Regeln Sie, was zu regeln ist, damit der Erbfall für die Hinterbliebenen nicht noch zusätzlich eine Belastung wird.

Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht - Magister der Verwaltungswissenschaften
Gartenstraße 8 - D-76872 Winden / Pfalz - Telefon: +49 6349 962985 - Telefax: +49 6349 962987

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