Unfallschadenregulierung

Eine große Bedeutung im Bereich des Verkehrsrechts hat die Unfallschadenregulierung bei Haftpflichtschäden - gerade hier kann ich Ihnen helfen:

Nach einem Unfall steht man oft unter Schock und weiß nicht, wie es weiter gehen soll. Leider kommt es oft auch zu Verletzungen und sogar zum “Totalschaden des Fahrzeugs. Wenn man auf sein Auto angewiesen ist, ist ein Unfall um so ärgerlicher. Viele Autofahrer wissen nicht, dass man grundsätzlich nach einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt beauftragen kann und die Kosten die Gegenseite zu tragen hat. Man kann also grundsätzlich als Unfallopfer einen Anwalt auf Kosten der Gegenseite beauftragen. Vergessen Sie nie: Nach einem Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherungrechtlich Ihr Gegner, da diese nur ihre eigenen Interessen vertritt. Sie müssen davon ausgehen, dass der Gegner versuchen wird, Ihre Ansprüche (unberechtigt) zu kürzen; eine Versicherung lebt nicht vom Zahlen ! Gehen Sie daher nicht voreilig auf Angebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein, da diese nur die eigenen Interessen und nicht Ihre vertritt.

Kosten entstehen Ihnen durch meine Inanspruchnahme bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht !

Was ist nach einem Unfall zu beachten ?

  • Sprechen Sie Zeugen an!

  • Rufen Sie die Polizei.

  • Verlangen Sie die gesamten Daten des Unfallgegners.

  • Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, insbesondere von der Position der Fahrzeuge.

  • Nicht mit dem Unfallgegner oder den Polizeibeamten diskutieren.

  • Machen Sie keine Angaben zum Unfallhergang.

  • Helfen Sie verletzten Personen.

Was passiert danach ?

  • Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, können Sie grundsätzlich einen Rechtsanwalt und einen Gutachter beauftragen, ohne dass Ihnen außergerichtliche Kosten entstehen.

  • Lassen Sie den Sachschaden am Fahrzeug durch einen Gutachter bewerten. Ich spreche Ihnen gerne eine Empfehlung aus.

  • Übersenden Sie mir alle notwendigen Unterlagen.

  • Nach Erhalt der Unterlagen und einer Vollmacht werde ich umgehend für Sie tätig.

Was steht Ihnen zu ?

  • die Abschlepp- und Reparaturkosten.

  • die Kosten für den Gutachter Ihrer Wahl.

  • eine Unfallpauschale.

  • die Wertminderung.

  • die Mietwagenkosten / der (pauschalierte) Nutzungsausfall.

  • die Anmelde- und Abmeldekosten.

  • ein Schmerzensgeld bei Personenschäden.

  • der Verdienstausfall.

An was ist noch zu denken ?

  • Grundsätzlich ist der Eigentümer des Fahrzeugs der Anspruchsinhaber. Wenn Sie Fahrer aber nicht Eigentümer sind, dann können Sie im Prozess als Zeuge aussagen und wären ein wertvolles Beweismittel.

  • Ob als Fahrer oder Eigentümer sollten Sie weder mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kontakt aufnehmen noch dieser Informationen übermitteln.

  • Nach einem Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherungrechtlich Ihr Gegner, da diese nur ihre eigenen Interessen vertritt. Sie müssen leider davon ausgehen, dass der Gegner versuchen wird, Ihre gesetzlichen Ansprüche (unberechtigt) zu kürzen. Gehen Sie daher nicht voreilig auf Angebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein, da diese nur die eigenen Interessen und nicht Ihre vertritt.

Über die beiden folgenden Links finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Verkehrsunfall im Inland und im Ausland.

Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht - Magister der Verwaltungswissenschaften
Gartenstraße 8 - D-76872 Winden / Pfalz - Telefon: +49 6349 962985 - Telefax: +49 6349 962987

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