Verkehrs- Ordnungswidrigkeiten / Strafrecht

Sobald ein Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist, sollte ein kompetenter und erfahrener Anwalt eingeschaltet werden, um den Betroffenen vor übereilten Schritten zu bewahren. Es gilt dann, nach der stets erforderlichen Akteneinsicht, für das weitere Vorgehen gemeinsam die richtige Strategie festzulegen. Nicht selten läuft parallel ein zivilrechtliches Verfahren, für dessen Ausgang das Bußgeld- bzw. Strafverfahren zumindest eine Indizwirkung besitzt.

Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht - Magister der Verwaltungswissenschaften
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