Die kostenlose Erstberatung - ein Märchen !

Immer wieder erreichen mich Anfragen mit der Bitte, rechtliche Sachverhalte im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Erstberatung zu bewerten. Die Anfrager gehen dabei anscheinend davon aus, dass sich der Rechtsanwalt dem mitgeteilten Sachverhalt widmet, teilweise sollen vorab übersandte Unterlagen durchsieht, die Sachlage juristisch prüft, einen verbindlichen rechtlichen Rat abgibt und hierfür keine Vergütung berechnet. Eine kostenlose Erstberatung eben.

Aus meiner Sicht handelt der überwiegende Teil der Anfragenden dabei auch ganz sicher nicht mit einer bösen Absicht, sondern schlichtweg auf Grund einer Fehlvorstellung über das Zustandekommen einer Vereinbarung über eine anwaltliche Beratung und die daraus resultierende Vergütungsverpflichtung des Mandanten.

Das Zustandekommen eines Vertrags über eine Erstberatung wurde in der Rechtsprechung zahlreich wie folgt zusammengefasst: Derjenige, der einen Anwalt mit der Bitte um einen anwaltlichen Rat aufsucht und diesen auch erhält, ist zu einer entsprechenden Vergütung verpflichtet. Ein Vertrag zwischen Mandant und Anwalt kommt dabei im Regelfall stillschweigend zustande. Der Anwalt muss den Mandanten dabei auch nicht auf die Entgeltlichkeit des Vertrags hinweisen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn für den Anwalt erkennbar ist, dass der Mandant von der Fehlvorstellung ausgeht, dass die Beratung umsonst wäre oder er sich in einer wirtschaftlichen Misslage befindet.

Im Ergebnis bedeutet dies natürlich nicht, dass bei einem Anruf beim Anwalt von der ersten Sekunde an Kosten auflaufen. Meldet sich ein Mandant mit einer Anfrage, so kann natürlich immer kurz besprochen werden, was Thema der Anfrage ist, ob ich diese Anfrage überhaupt bearbeiten kann, welche Kosten dabei entstehen und wann ein Beratungsgespräch stattfinden soll. Diese Fragen sind zumeist in wenigen Minuten geklärt. Eine rechtliche Prüfung oder ein rechtlicher Rat durch mich findet in diesem Gespräch auch noch nicht statt. Kosten entstehen bei diesen Gesprächen natürlich nicht.

Sofern ich allerdings einen Sachverhalt inhaltlich beurteilen und dem Mandanten auf seine Nachfrage einen rechtlichen Rat erteile, entstehen selbstverständlich auch Kosten. Gleiches gilt natürlich auch, wenn mir Mandanten Sachverhalte z.B. per Mail, teilweise samt umfangreicher Anlagen oder Gegnerschreiben, zusenden und um rechtliche Prüfung, Beurteilung der Erfolgsaussichten oder einen Tipp für die weitere Vorgehensweise bitten. In diesem Moment beginnt für mich die Arbeit, in dem ich mein langjährig erworbenes Wissen anwende, die Unterlagen sichte, diese rechtlich prüfe und zu einem rechtlichen Ergebnis komme. Eine solche inhaltliche Prüfung dauert zumeist auch mehr als einige Minuten. Diese Leistung ist das Produkt, das ich verkaufe, für dessen Qualität ich geradestehe und von dem mein Unternehmen lebt. Ich gehe daher davon aus, dass auch meinen Mandanten klar ist, dass meine Leistung, die inhaltliche Prüfung und Erteilung von Rechtsrat, nicht kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Natürlich ist mir bekannt, dass einige Anwälte mit kostenlosen Erstkontakten und Erstberatungen werben. Die Beurteilung, ob und wie weit diese Vorgehensweise wettbewerbs- und standeswidrig ist, überlasse ich anderen. Ich gehe aber davon aus, dass zumindest meine Mandanten so schlau sind, diese Angebote zu durchschauen. Kein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Anwalt hat ein Interesse daran substantiierten Rechtsrat, für den er im Zweifel haftet, umsonst zu erteilen. Aus meiner Sicht sind diese Angebote einzig darauf gerichtet mit dem Signalwort "kostenlos" Kunden anzulocken, um überhaupt Kundenkontakte zu erhalten und diesen dann entgeltliche Folgeleistungen zu verkaufen. Ein profunder rechtlicher Rat zum Schnäppchenpreis sollte hier besser nicht erwartet werden.

Sollten Sie sich mit einer rechtlichen Fragestellung an mich wenden, so fordere ich Sie sogar dazu auf, mich möglichst zu Beginn eines Gesprächs über die Kosten meiner Leistungen zu fragen. Ich werde Ihnen dann mitteilen, ab wann und in welcher Höhe sich die voraussichtlichen Kosten z.B. einer Erstberatung bewegen.

Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht - Magister der Verwaltungswissenschaften
Gartenstraße 8 - D-76872 Winden / Pfalz - Telefon: +49 6349 962985 - Telefax: +49 6349 962987

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