Kosten

Der Rechtsanwalt erbringt eine Dienstleistung, die nicht unentgeltlich ist: Bitte erwarten Sie keine Preisliste. Anders als bei gewerblich Tätigen, die beispielsweise ein Produkt verkaufen, ist bei den freiberuflich Tätigen - Rechtsanwälten, Ärzten, Architekten etc. - der Umfang der erbrachten Leistung erst bei Abschluß der Tätigkeit ersichtlich. Auch wenn zwischen Rechtsanwalt und Mandanten kein Wort über das Anwaltshonorar gesprochen wird, schuldet der Mandant das "übliche Honorar". Grundsätzlich rechne ich meine Gebührenansprüche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Unterhalb des vom Gesetz vorgeschriebenen Gebührenrahmens darf der Rechtsanwalt nicht abrechnen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert und den erbrachten Dienstleistungen im einzelnen. Die Gebühr im Einzelfall bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach billigem Ermessen. Ein besonderes Haftungsrisiko kann bei der Bemessung herangezogen werden. Bei Rahmengebühren, die sich nicht nach dem Gegenstandswert richten, ist das Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Zu den Gebühren kommen Auslagen und Mehrwertsteuer hinzu.

Für verschiedene Tätigkeiten biete ich auch den Abschluß einer Vergütungsvereinbarung an; unter Beachtung der oben genannten Kriterien kann die Höhe der Vergütung zwischen dem Mandanten und mir vereinbart werden.

Eine grundlegende Information zum Thema "Kosten" im Allgemeinen finden Sie hier.

Eine grundlegende Information zum Thema "Kosten / Kostenrisiken in gerichtlichen Verfahren" finden Sie hier.

Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht - Magister der Verwaltungswissenschaften
Gartenstraße 8 - D-76872 Winden / Pfalz - Telefon: +49 6349 962985 - Telefax: +49 6349 962987

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