Rechtsanwalt / Steuerberater

Die Mitwirkung des hauseigenen Steuerberaters war bislang beispielsweise bei der Weitergabe von Betriebsvermögen der Normalfall. Oft weiß nur der Steuerberater, wo in dem einen oder anderen Fall eine "Leiche im Keller liegt". Vermögensübertragungen ohne qualifizierte Kenntnisse im Familienrecht führen aber sehr häufig dazu, dass es nicht mehr um stilles Steuersparen geht, sondern dass der Teufel los ist, wenn ein Schwiegerkind einen Miterben entsprechend beeinflusst.

Es ist absolut in Ordnung, wenn ein Steuerberater die Grundzüge des Erbrechts kennt und ihm nicht erst erklärt werden muss, welches der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einer Teilungsanordnung ist. Ob sich aber im Erbrechtsschnellkurs lernen lässt, wie zum Beispiel mit Vorempfängen von Kindern umzugehen ist, wenn nichts geregelt wurde, kann hier offen bleiben. Da holen zum Teil gestandene Erbrechtler zunächst einmal tief Luft. Ein fachkundiger Erbrechtsgestalter wird die Mitarbeit des hauseigenen Steuerberaters begrüßen.

Die anstehenden Schadensersatzprozesse gegen selbsternannte Dienstleister im Erbrecht werden verdeutlichen, dass es nicht damit getan ist, später zu behaupten, die vererbenden Eltern hätten das so gewollt. Vererbende Eltern wollen keinen Schaden und schon gar nicht, wenn er auf Unkenntnis der Materie beruht.

Neben Erbrecht und Steuerrecht ist insbesondere das Familienrecht und zunehmend das Sozialrecht wichtig. Diese Materie muss beherrscht werden.

Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht - Magister der Verwaltungswissenschaften
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