Soziale Verantwortung / Sponsoring

Förderung des ehrenamtlichen Engagements vor Ort

Als Rechtsanwalt mit lokaler Verwurzelung verdiene ich mein "täglich Brot" mit dem Menschen vor Ort, hier bei uns in der Südpfalz. Es sind die Menschen, die mich und meine Kanzlei erfolgreich machen, indem sie mir immer wieder aufs Neue Ihr Vertrauen schenken, wenn sich mich damit beauftragen, Ihnen bei der Lösung ihrer kleinen und großen juristischen Probleme zur Seite zu stehen. Das Vertrauen der Menschen vor Ort macht mich nicht nur stolz, sondern auch dankbar. Indem ich mich selbst in verschiedenen Vereinen und Initiativen zeitlich und materiell engagiere, möchte ich der Gemeinschaft etwas zurückgeben. Ich habe immer versucht, meine unternehmerische Tätigkeit mit Verantwortung für die Gemeinschaft zu verbinden; gesellschaftliches Engagement und Gemeinwohlorientierung gehören sei jeher zu meinen festen Überzeugungen.

Ich fühle mich der Region und den Menschen, die hier leben und arbeiten, verbunden und fördere deshalb sportliche, soziale und kulturelle Projekte. So hat insbesondere die Vereinsförderung einen hohen Stellenwert, denn das vielfältige und soziale Miteinander ist Voraussetzung für unsere lebens- und liebenswerte Region. Aus meiner langjährigen Erfahrung im Bereich des Ehrenamts weiß ich, wie schwer es unsere Vereine haben, ihre Aktivitäten zu stemmen. Ich weiß auch, dass hier jede Hilfe - gerade auch finanzieller Art - immer willkommen ist.

Wie sieht die Förderung konkret aus ?

a.
Die "anlaßbezogene Förderung" (finanzielle Forderung):


Bevorzugt verfolge ich die anlassbezogene Förderung für Vereine, Initiativen, Schulen, kirchliche Einrichtungen und Kommunen in Form eines Sponsorings.

Mit der "anlaßbezogenen Förderung" - man kann dies auch als "projektbezogene Förderung" bezeichnen erhalten Vereine die Möglichkeit, sich bei besonderen Vereinsaktivitäten zusätzlich unterstützen zu lassen.

Förderberechtigt sind - in das Vereinsregister eingetragene oder nicht-eingetragene - Vereine, Initiativen, aber auch Schulen, kirchliche Einrichtungen und Kommunen, die

- ihren Sitz in der Südpfalz haben (Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße),
- als gemeinnützig anerkannt und / oder im Vereinsregister eingetragen sind und
- eine eigene Jugendarbeit betreiben.

Über die Höhe der Förderung wird individuell nach Anlass entschieden. Bitte reichen Sie Ihre Förderanfrage mindestens acht Wochen vor der geplanten Aktion ein. Sie bildet die Basis der Förderentscheidung.

b.
Juristische Beratungsleistungen / Unterstützungsleistungen:


Ich unterstütze Vereine, Schulen und Institutionen aber nicht nur mit Geldbeträgen: Neben der finanziellen (projektbezogenen) Förderung stehe ich den Vereinen, Schulen und Institutionen auch beratend zur Seite (beispielsweise Fragen zur Vereinsgründung, Satzungsgestaltung etc.) bzw. biete meinen anwaltlichen Dienstleistungen zu einem verminderten Honorarsatz oder unentgeltlich an, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Rechtsanwaltsvergütung zulässig ist ("Pro-Bono-Beratung" für gemeinnützige Organisationen).

Schon an dieser Stelle möchte ich ganz ausdrücklich darauf hinweisen, dass auf eine Förderung kein Rechtsanspruch besteht und die Ablehnung von Anträgen ggf. nicht begründet wird.

Was erwarte ich als "Gegenleistung" ?

Als „Förderpartner“ freue ich mich beispielsweise über die Veröffentlichung meines Logos auf Werbematerialien und/oder die Anbringung eines Werbebanners bei Veranstaltungen sowie die Platzierung von Anzeigen in Programmheften, etc. Hier ist allerhand denkbar, worüber wir uns dann im Einzelfall individuell verständigen sollten.

Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht - Magister der Verwaltungswissenschaften
Gartenstraße 8 - D-76872 Winden / Pfalz - Telefon: +49 6349 962985 - Telefax: +49 6349 962987

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